Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftragsannahme

Gegenstand eines Auftrages an BdFP – Bernhard de Fries Personalberatung (nachfolgend BdFP genannt) ist ausschließlich die in der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweiligen Einzelvertrag genannte Dienstleistung. Mündliche Nebenabreden haben ohne schriftliche Bestätigung von BdFP keine Geltung. Von BdFP angebotene und bestätigte Dienstleistungen verstehen sich immer im Sinne eines Dienstvertrages (§§ 611-830 BGB).

 

§ 2 Leistungsumfang

BdFP verpflichtet sich, die in ihrer Auftragsbestätigung bzw. die im Einzelvertrag genannten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erbringen. BdFP ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrages sachverständige Personen hinzuzuziehen.


§ 3 Schweigepflicht

BdFP verpflichtet sich, alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere erlangte Informationen über Personen bzw. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind.


§ 4 Schutz des geistigen Eigentums

Schriftliche Äußerungen jeder Art von BdFP, d.h. sämtliche Unterlagen, Berichte, Präsentationen und Verträge, dürfen vom Auftraggeber nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe der von BdFP erstellten Unterlagen durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter an einen Dritten bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch BdFP.


§ 5 Vergütung

Als Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen gilt das in den Einzelverträgen vereinbarte Honorar. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen von BdFP sind ohne Abzug direkt nach Erhalt zahlbar, spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum, falls nicht anders vereinbart. Eine Beanstandung an den Dienstleistungen BdFP berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung und/ oder Kürzung des Honorars für bereits erbrachte Dienstleistungen.


§ 6 Zahlungsverzug des Auftraggebers

Für den Eingang der Zahlungen nach einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden dem Auftraggeber die nach dem 10. Tag der Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr üblichen Verzugszinsen berechnet. BdFP behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber vor, weitere vereinbarte bzw. bestätigte Dienstleistungen erst nach Eingang bereits fälliger Zahlungen zu erbringen oder von der Erbringung weiterer Dienstleistungen abzusehen (Rücktritt vom Auftrag).


§ 7 Haftung

Die von BdFP bestätigten Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. BdFP bzw. deren Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für einen aus der erbrachten Dienstleistung erwarteten Erfolg. Jegliche Haftung von BdFP bzw. deren Mitarbeiter für die Erbringung einer Dienstleistung und die Auswirkungen des Erbringens dieser Dienstleistung wird maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars für diese Dienstleistung beschränkt.


§ 8 Kündigung

Ist eine längerfristige Zusammenarbeit (mehr als drei Monate) vorgesehen, so können die Vertragspartner den Auftrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Letzten eines Monats kündigen. BdFP behält bei einer Kündigung eines solchen längerfristigen Vertrages den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der infolge der Aufhebung tatsächlich ersparten Aufwendungen (Spesenpauschale). Hierbei braucht sich BdFP nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitigen Einsatz der Mitarbeiter erwirbt oder zu erwerben unterlässt.


§ 9 Verantwortlichkeit für die Inhalte in den Anzeigen der Stellen- und Kandidatenbörse

1.

Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der auf unseren Internetseiten dargestellten Anzeigen sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.

Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher uns in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages entstanden ist und/oder entstehen wird.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede veröffentlichte Anzeige unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich bei BdFP schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mangelfrei genehmigt


§ 10 Markenrechte

1.

Sofern im Rahmen der Veröffentlichung einer Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird uns hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

2.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.


§ 11 Urheberrechte

1.

Wir erwerben an allen von uns, sei es durch Mitarbeiter oder beauftragte Dritte, erstellten und/oder veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.

2.

Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber ist keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.

Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber hiermit das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Wir sind hierdurch insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


§ 12 Nutzung der Kandidatenbörse

1.

Voraussetzung für detaillierte Kandidateninformationen ist der Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen BdFP und dem Auftraggeber.

2.

Der Zugriff auf ein detailliertes Kandidatenprofil wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

3.

Der Zugriff auf ein detailliertes Kandidatenprofil ist für jeden erteilten Zugangscode jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.

4.

Der Zugriff auf unsere detaillierten Kandidatenprofile durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kandidatenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung, Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

5.

Sollte der Online-Zugriff auf ein detailliertes Kandidatenprofil nicht funktionieren, erhält der Auftraggeber die Informationen wahlweise per Email oder Fax..


§ 13 Nutzung der Stellenbörse

1.

Voraussetzung für die Schaltung einer Stellenanzeige in unserer Stellenbörse, ist der Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen BdFP und dem Auftraggeber.

2.

Die Anforderungen an die zu besetzende Stelle sind durch den Auftraggeber mit einer detaillierten Stellenbeschreibung über unsere Internetseiten zu spezifizieren.

3.

Sämtliche Bewerbungen auf eine Stellenanzeige sind über BdFP abzuwickeln, d.h. alle eingehenden Unterlagen werden bei BdFP gesammelt, selektiert, bewertet und bei Eignung an den Auftraggeber weitergeleitet.

3.

Änderungen an bereits veröffentlichten Stellenanzeigen sind in Absprache mit BdFP durchzuführen.

4.

Stellenanzeigen können mit und ohne Nennung des Auftraggebers in unserer Stellenbörse geschaltet werden.


§ 14 Veröffentlichung von Anzeigen

1.

Die Veröffentlichung von Anzeigen in der Stellen- und Kandidatenbörse auf unseren Internetseiten, erfolgt für die Dauer von zwei vollen Kalendermonaten. Eine Verlängerung der Anzeigenschaltung kann von BdFP auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.

2.

Die Veröffentlichung einer Anzeige auf unseren Internetseiten endet automatisch bei erfolgreicher Vermittlung, d.h. bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat.


§ 15 Aufbewahrung von Unterlagen – Archivierung von Anzeigen

1.

Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung der Veröffentlichung der Anzeigen auf unseren Internetseiten.

2.

Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung der Veröffentlichung der Anzeigen auf unseren Internetseiten, die geschalteten Anzeigen aufzubewahren.


§ 16 Linking / Framing

1.

Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten dargestellten Stellen- und Kandidatenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.

2.

Wir werden uns bemühen, im Rahmen der technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber gegenüber uns bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen uns herleiten.



§ 17 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.



§ 18 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für alle Aufträge, deren Durchführung und die hieraus sich ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung erfolgte. Sollten sich ergebende Unstimmigkeiten nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, gilt als vereinbarter Gerichtsstand der Geschäftssitz von BdFP.



§ 19 Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragsvergabe an BdFP erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als Grundlage des vergebenen Auftrags an.



§ 20 Sonstiges

Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder für ungültig erklärt werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber und BdFP verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame und undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, durch welche der beabsichtigte Vertragszweck und wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke


Solingen 2007
BdFP-Bernhard de Fries Personalberatung

 

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